Mit dem Garten Steuern Sparen- Landschaftsbau und Gartendesign

Mit Steuervorteilen zum eigene Traumgarten – Wenn der Gärtner bei Steuersparen hilft

Mit eigenem Traumgarten Steuern sparen.

Ihre grünen Steuervorteile.

Der Sommer 2016 ist nicht mehr weit entfernt. Und viele Gartenbesitzer freuen sich auf ihr Draußen-Wohnzimmer. Wer jetzt Hand anlegen lassen will und sich weitere Gartenträume erfüllen möchte, der kann Steuern sparen. Wir beraten Sie gerne und informieren Sie über die Möglichkeiten welche im Rahmen von gärtnerischen Arbeiten möglich sind. Vielfältige Steuervorteile sparen bares Geld.

Heckenschneiden, Rasenmähen, Gehwegplatten

Was seit geraumer Zeit für die Renovierung der eigenen vier Wände gilt, gilt auch bei der Gestaltung und Pflege des Privatgartens. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes können danach auch Kosten für gärtnerische (handwerkliche) Dienstleistungen – wie z.B. Gartenumgestaltungs- und Wegebauarbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen, auch für die Neuanlage von Gärten geltend gemacht werden: Auf alle Arbeitskosten (Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten) für handwerkliche Tätigkeiten können aktuell 20% von maximal 6.000 € – also 1.200 € – steuerlich in Ansatz gebracht werden (§ 35a Abs. 3 EStG). Dies gilt z.B. für Produkte wie Gartenbau, Teichbau, Schwimmteiche, Terassen, Einfahrten und Balkone.

Dabei können in einem Auftrag sowohl die genannten Handwerksleistungen als auch zusätzlich Tätigkeiten im Rahmen der sogenannten „Haushaltsnahen Dienstleistungen“ steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung: Getrennte Ausweisung.
Haushaltsnahe Dienstleistungen, zu denen z.B. auch die Gartenpflege, Winterdienst, Grünschnitt, Rasenpflege etc. gehören, können dabei sogar mit 20% von maximal 20.000 € (= 4.000 €) steuermindernd berücksichtigt werden.
Um in den Genuss der Steuerersparnis zu kommen, muss zwingend auf folgende Punkte geachtet werden: Es werden nur Firmenrechnungen anerkannt, in denen die gesetzliche Umsatzsteuer ausgewiesen ist. In der Rechnung sind die Lohnkosten getrennt auszuweisen. Nur ausgewiesene Lohn-, Fahrt und Maschinenkosten werden angerechnet – keine Materialkosten! Rechnungsbeträge müssen nachweislich von einem Bankkonto an den Empfänger überwiesen werden. Barzahlungen werden nicht anerkannt. Alle Steuerermäßigungen können nur im Jahr der Zahlung beansprucht werden. Die Entscheidung über die Anerkennung der Steuerermäßigung liegt ausschließlich bei den Steuerbehörden.

Welche Tätigkeiten angerechnet werden, kann können Sie in einer neunseitigen Liste des Bundesfinanzministeriums nachschlagen. Diese reicht von A wie Abflussreinigung über I wie Insektenschutzgitter bis zu W wie Wartung der Wasserversorgung. Hier finden sich auch die absetzbaren haushaltsnahen Dienstleistungen. Nicht nur im Umfeld des Gartenbaus.

Quelle: Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen e.V.

No Comments

Post A Comment

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.